
Mitgliedschaft
Antrag für eine Mitgliedschaft in unserem Verein
Du möchtest Mitglied werden in unserem Verein?
Dann lies Dir unbedingt die Beitragsordnung durch, in der Du die aktuellen Mitgliedsbeiträge findest und lade Dir den Mitgliedsantrag herunter. Du kannst diesen einfach digital ausfüllen und per E-Mail an hallo@persoenlichkeitsentwicklung-sachsen.de schicken.
Wir schicken Dir zeitnah eine vorläufige Bestätigung Deiner Mitgliedschaft.
Sobald wir die Zahlung des Mitgliedsbetrages erhalten haben, senden wir Dir die finale Bestätigung!
Wir freuen uns auf Dich in unserem Verein!
BEITRAGSORDNUNG
1. Grundlage
Grundlage für die Regelungen dieser Beitragsordnung ist §4 der Satzung in der Fassung vom 08.05.2023.
2. Beschlussfassung und Bekanntgabe
In der Mitgliederversammlung vom 02.06.2025 wurde die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
3. Regelungen
3.1. Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt so lange, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Beschluss fasst. Im Falle einer Beitragsänderung durch die Mitgliederversammlung, werden die Mitglieder darüber informiert. Die geänderte Beitragsordnung sowie der darauf angepasste Mitgliedschaftsantrag werden dem Mitglied durch den Verein schriftlich übergeben. Die angepasste Beitragsordnung greift erst mit Anbruch eines neuen Kalenderjahres. Durch die Mitgliederversammlung vom 02.06.2025 wurden die Beiträge wie folgt durch Beschluss festgesetzt:
aktives Mitglied¹ 60 Euro/Jahr
aktives Mitglied ermäßigt (< 27 Jahre bzw. Student*in bzw. auf Anfrage) 30 Euro/Jahr
Fördermitglied min. 15 Euro/Jahr
Hinweis: Fördermitglieder unterstützen den Verein durch Geldzahlungen, nehmen aber i.d.R. nicht am Vereinsleben teil. Der Betrag für Fördermitglieder kann freiwillig erhöht werden. Einmalspenden können unabhängig davon immer auf das Vereinskonto mit dem Verwendungszweck „Spende“ eingezahlt werden.
3.2. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Bankdatenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wenn dies unterbleibt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Werden Anschriftenänderungen nicht oder verspätet mitgeteilt, können vom Verein evtl. entgangene Mitgliedsbeiträge nachgefordert werden. Etwaig anfallende zusätzliche Kosten können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
3.3. Der volle Jahresbeitrag wird je nach Vereinsbeitritt zum nächstmöglichen Termin entweder am 31.01. oder 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Das entsprechende Datum wird in der Mitgliederkartei vermerkt. Dementsprechend muss der Beitrag auch in den Folgejahren zum jeweiligen Datum bezahlt werden. Die ausbleibende Zahlung führt zum Ausschluss aus dem Verein.
3.4. Der Austritt aus dem Verein ist zum 31.12. (bei Zahlung des Beitrages zum 31.01.) bzw. 30.6. (beiZahlung des Beitrages zum 31.07.) eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft, und damit die Pflicht zur Beitragszahlung, um ein weiteres Kalenderjahr.
¹ Aktive Mitglieder nehmen am Vereinsleben in unterschiedlicher Intensität teil (z.B. Veranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften, …).